Anpassung der Kfz-Steuer durch neues WLTP-Prüfverfahren

Seit dem 1. September 2018 werden alle neuen Pkw nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren WLTP zugelassen. Diese Umstellung wirkt sich auch auf die Kfz-Steuer aus.

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Was ändert sich?

Die Kfz-Steuer wird seit dem 1. Juli 2009 für neue  Pkw nach dem Hubraum und dem offiziellen CO2-Prüfwert bemessen. Dieser wird seit dem 1. September 2018 für alle Neufahrzeuge (mit Ausnahme auslaufender Serien) nach dem WLTP-Prüfverfahren ermitteltet. Das strengere Verfahren soll realitätsnähere CO2-Emissionen ermitteln als es bisher der Fall war. Der ermittelte Kraftstoffverbrauch wird deshalb tendenziell höher ausfallen als im alten NEFZ-Prüfverfahren. Es kann also sein, dass die Fahrzeugsteuer für ein bestimmtes, nach dem 1. September 2018 zugelassenes Modell höher ausfällt als für das baugleiche Modell, das vor dem Stichtag zugelassen wurde.

Wie hoch ist meine Kfz-Steuer?

Betroffen sind nur Fahrzeuge, die erstmals neu zugelassen werden. Für Bestandsfahrzeuge ändert sich nichts. Für die korrekte Berechnung der Kfz-Steuer kann beispielsweise auf den Kfz-Steuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zurückgegriffen werden. Die Berechnung der Kfz-Steuer wird im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Aufgrund der Umstellung auf das neue Prüfverfahren steigt laut ADAC die Kfz-Steuer für einzelne Modelle um mehr als 70 Prozent, bleibt gleich oder sinkt sogar. Tarifänderungen für die Kfz-Steuer am Steuersatz für Kohlendioxid (2 € für je 1 gCO2/km), für steuerbefreite Modelle (95 gCO2/km), oder durch Umrechnungsfaktoren sind derzeit nicht vorgesehen.

Was passiert mit dem Geld?

Die Kfz-Steuer fließt dem Bund als nicht zweckgebundene Einnahme zu, wobei die bisherigen Einnahmen durch die Kfz-Steuer ca. neun Milliarden Euro pro Jahr betragen. Laut Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer vom CAR-Center an der Uni Duisburg-Essen wird der Bund, durch die Anpassung der Kfz-Steuer auf das neue Prüfverfahren, ca. 170 Millionen Euro im Jahr mehr Kfz-Steuern einnehmen.

 Weitere Informationen zur Umstellung auf WLTP

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

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