Pflichten bei Fernabsatz und Werbung
Die Pflicht zur Auszeichnung von Neuwagen beeinhaltet auch verbindliche Angaben für den Fernabsatz und die Werbung.
Verkauf, Ausstellung oder Angebot von Pkw über Internet oder Print-Kataloge
Die CO₂-Effizienz von Neuwagen muss auch beim so genannten Fernabsatz angegeben werden, also zum Beispiel beim Verkauf und Leasing per Katalog oder Internet. Unterscheiden müssen Verkäufer dabei zwischen gedruckten Katalogen und Online-Angeboten.
Bei Pkw-Verkäufen über Printerzeugnisse reicht es aus, die entsprechende CO₂-Effizienzklasse zu nennen. Es muss also beispielsweise „Effizienzklasse B“ geschrieben werden, eine grafische Darstellung des Pkw-Labels ist nicht nötig.
Anders bei Verkauf oder Leasing im Internet, beispielsweise über Fahrzeug-Konfiguratoren. In diesem Fall muss nicht nur die Effizienzklasse genannt werden. Hier muss die CO₂-Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung angegeben werden.
Weitere Informationen zum Fernabsatz im Internet finden Sie in den Fragen & Antworten (FAQ).
Ausweisen von Verbrauch und CO₂-Emissionen in der Werbung
In der Autowerbung, ob gedruckt oder im Internet, müssen die Verkäufer die spezifischen Verbrauchswerte und CO₂-Emissionen angeben – die CO₂-Effizienzklasse dagegen nicht.
Die Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und ebenso deutlich erkennbar sein wie der Hauptteil der Werbebotschaft. Die Verbrauchswerte und CO₂-Emissionen dürfen sich nicht im Kleingedruckten versteckten!
Hinweis: In Hörfunk und Fernsehen gibt es keine Pflicht zur Verbrauchskennzeichnung.
Rechtlicher Hinweis
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.