Was passiert, wenn die Vorgaben nicht oder falsch umgesetzt werden?

Händler, Hersteller oder Leasing-Unternehmen, die sich nicht an die Verordnung zum Pkw-Label halten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Zudem können Konkurrenten, Verbände sowie Nicht­regierungs­organisationen die Verkäufer abmahnen, wenn das Pkw-Label nicht oder falsch einsetzt wird.

Welche Behörde die Einhaltung der Verordnung überwacht, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden:

Zuständige Behörden zur Markt­überwachung nach Pkw-EnVKV

Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

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