WLTP-Umstellung – was Autohändler jetzt wissen müssen

Neues Testverfahren für Verbrauchs- und Abgaswerte von Pkw ab 1. September gültig / Pkw-Label und weite-re Verbraucherinformationen werden ab Frühjahr 2019 auf neue Werte umgestellt

Berlin, 30.08.2018. Ab 1. September 2018 gilt für alle Neuwagen das neue Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Test Procedure) zur Ermittlung der Verbrauchs- und Abgaswerte von Pkw. In Verbraucherinformationen wie dem Pkw-Label und der Werbung werden die neuen Werte aber zunächst noch nicht angegeben. Dafür ist eine Gesetzesänderung notwendig, die voraussichtlich im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein wird. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt Autohändlern, ihre Kunden in dieser Übergangsphase freiwillig über die neuen Werte zu informieren. Denn Autokäufer können damit den Spritverbrauch und die Energieeffizienz eines Fahrzeugs besser einschätzen.

WLTP und NEFZ: Was ändert sich?

Das bisherige Testverfahren „Neuer Europäischer Fahrzyklus (NEFZ)“ war in die Kritik geraten, weil die Messwerte für Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen oft stark von den tatsächlichen Zahlen im Straßenverkehr abwichen. Das international entwickelte WLTP-Verfahren soll realistischere und besser vergleichbarere Ergebnisse für mehr Verbrauchertransparenz liefern: Der Test dauert länger, die Autos fahren schneller und beschleunigen häufiger. Außerdem werden Zusatzausstattungen berücksichtigt, die sich auf den Verbrauch auswirken.

Das neue Testverfahren ist für alle relevant, die nach dem 1. September 2018 einen Neuwagen erstmals anmelden. Für die Berechnung der Kfz-Steuer ist dann der neue CO2-Wert nach dem WLTP-Prüfverfahren die Referenz. Tendenziell wird daher die Kfz-Steuer etwas höher ausfallen als dies bei einem vergleichbaren Fahrzeug bisher der Fall war.

Pkw-Label: bewährte Orientierungshilfe für Neuwagenkäufer

Das Pkw-Label liefert Verbrauchern hilfreiche Informationen für die Wahl eines Neuwagens. Es ordnet Fahrzeugmodelle in verschiedene Energieeffizienzklassen ein, abhängig von CO2-Ausstoß und Gewicht. Zusätzlich informiert es über durchschnittliche Kraftstoffkosten und die CO2-basierte Kfz-Steuer. Im Zuge der Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) werden zukünftig das Design und die Effizienzklassen des Pkw-Labels angepasst.

Auf der Internetseite www.pkw-label.de finden Kaufinteressierte, Autohändler und Flottenbetreiber zahlreiche Informationen zu Pkw-Label und WLTP-Prüfverfahren. Händler können das Pkw-Label mithilfe des Internetangebots der dena auch selbst erstellen.

 

 

 

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Karin Adolph, Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin Tel: +49 (0)30 66 777-673, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail: presse@dena.de, Internet: www.dena.de

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

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