Ab Ende Juni gelten neue Kraftstoffpreise für Pkw-Label

Label-Aussteller müssen neue Preise bis spätestens 1. Oktober 2018 verwenden

Berlin, 2. Juli 2018. Hersteller, Autohändler und Leasingunternehmer können ab sofort neue Kraftstoffpreise bei der Erstellung des Pkw-Labels benutzen. Nach einer dreimonatigen Übergangsfrist ist die Verwendung der neuen Kraftstoffpreise ab 1. Oktober 2018 Pflicht, betont die Deutsche Energie-Agentur (dena). Die Preise werden jedes Jahr zum 30. Juni vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) an die aktuelle Preisentwicklung angepasst und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Als Grundlage dient die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Das Pkw-Label informiert Verbraucher auf einen Blick über CO2-Effizienz, Kraftstoffverbrauch und -kosten eines Fahrzeugs.

Label erstellen auf www.pkw-label.de

Das Pkw-Label lässt sich online erstellen: Auf www.pkw-label.de ist neben einer manuellen Eingabe auch eine automatische Berechnung von CO2-Effizienzklasse, Kfz-Steuer und Kraftstoffkosten möglich. Verbraucher finden auf der Website alle wichtigen Infos zum Pkw-Label sowie zu weiteren wichtigen Kriterien bei der Fahrzeugwahl. Mit interaktiven Online-Angeboten kann der Kaufinteressent herausfinden, welches Fahrzeug am besten zu ihm passt oder sein Wunschfahrzeug mit Modellen der grünen Effizienzklassen vergleichen.

Die „Informationsplattform Pkw-Label“ ist eine Initiative der dena und wird vom BMWi gefördert.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Karin Adolph, Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin Tel: +49 (0)30 66 777-673 Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail: presse@dena.de, Internet: www.dena.de

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

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