Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist die positive Umweltwirkung ein Grund dafür, sich mit dem Kauf eines Fahrzeugs mit alternativem Antrieb zu befassen. Am Ende hängt die Kaufentscheidung für viele aber vor allem von einem Faktor ab: den Kosten. Der Kaufpreis steht dabei als einmalige und hohe Investition oft im Fokus, jedoch stellt dieser nur einen Teil der Kosten über die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs dar. Im laufenden Betrieb fallen weitere Kosten an, wie zum Beispiel die Kfz-Steuer, die Versicherung, Wartungs- und Reparaturkosten und vor allem die Kraftstoff-/ Energiekosten. Mit Blick auf die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer schneiden - bei höherer Fahrleistung und privater Lademöglichkeit - batterieelektrische Fahrzeuge bereits heute oft vorteilhaft ab. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Inhalt

Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten setzen sich einerseits aus dem Grundpreis zusammen, der im Autohaus oder online auf den Webseiten von Autohändlern bzw. -herstellern einsehbar ist. Je nach gewählter Motorisierung, Batteriekapazität und Ausstattung können diese Kosten deutlich variieren.

Derzeit liegen Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, insbesondere solche mit rein batterieelektrischem Antrieb, in der Anschaffung in der Regel preislich noch deutlich über Fahrzeugen mit konventionellen Antrieben. Dies ist unter anderem auf die noch relativ neue Technologie mit hohen Entwicklungskosten und die kostenintensive Batterie zurückzuführen.

Allerdings entwickelt sich der Markt für E-Fahrzeuge rasant und immer mehr Hersteller setzen ihren Fokus auf batterie-basierte Technologien. In den letzten Jahren sind die Reichweite und die Ladeleistung batterieelektrischer Fahrzeuge deutlich gestiegen und neue Anbieter sind hinzugekommen. Oft bewegen sich die Kaufpreise batterieelektrischer Fahrzeuge der Kompaktklasse, Mittelklasse oder im SUV-Segment zwischen 40.000 und 60.000 Euro. Batterieelektrische Kleinwagen befinden sich eher in einer Spanne von 30.000 bis 40.000 Euro. Insgesamt sind sie damit in der Anschaffung häufig noch deutlich teurer als ihre Verbrenner-Pendants.

Kfz-Steuer und andere steuerliche Vergünstigungen

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine nationale Abgabe, die von allen Fahrzeughaltern einmal jährlich entrichtet werden muss.

Die Höhe der Steuer wird durch vier Kriterien bestimmt: den Zeitpunkt der Neuzulassung, die Antriebsart, den Hubraum und den CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs. Verbrauchsärmere und klimafreundlichere Fahrzeuge werden grundsätzlich steuerlich begünstigt. Der durchschnittliche jährliche Kfz-Steuersatz liegt bei zirka 140 Euro (Stand 2024).

Grundsätzlich gilt: Je höher der CO₂-Ausstoß eines Kraftfahrzeugs ist, desto höher liegt der Steuersatz. Für reine Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge gilt eine Kfz-Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2030, anschließend ist die Kfz-Steuer für BEV um 50 Prozent reduziert und richtet sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs.

Zusätzlich existieren für Elektroautos weitere steuerliche Vergünstigungen. Bietet der Arbeitgeber kostenfreies oder vergünstigtes Laden an, ist dies lohnsteuerfrei und muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Ähnliches gilt für den geldwerten Vorteil bei der Lohnsteuer bei der privaten Nutzung des Elektro-Dienstwagens. Hier gilt ein reduzierter Steuersatz von 0,25 Prozent (statt der üblichen 1 Prozent für Autos mit Verbrennungsmotor) bei Fahrzeugen bis zu einem Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro. Weitere Steuervorteile gibt es für Elektrofahrzeuge bei der Entfernungspauschale.

Darüber hinaus profitieren Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos von der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) – ein gesetzlicher Rahmen, der Unternehmen, die fossile Kraftstoffe verkaufen, verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos können über den THG-Quotenhandel die „eingesparten“ Emissionen in Form von THG-Zertifikaten („Verschmutzungsrechten“) an Unternehmen verkaufen, was ihnen laut ADAC  jährlich zwischen 80 und 110 Euro einbringt (Stand 2024). Der Handel funktioniert bei Privatpersonen über Dienstleister als Zwischenhändler, der sich die Zertifikate vom Umweltbundesamt bestätigen lässt und sie an Unternehmen verkauft.

Übersicht: Steuerliche Anreize und THG-Quote für die private Nutzung von Elektro-Pkw 

Instrument Beschreibung Finanzieller Vorteil in Euro pro Jahr (Beispielrechnung*)
KfZ-Steuerbefreiung und -ermäßigung BEV, die bis zum 31. Dezember 2025 neu zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 Kfz-Steuer befreit, danach gilt ein reduzierter Steuersatz von 50 Prozent 140
Lohnsteuerbefreiung beim Laden am Arbeitsort Bietet der Arbeitgeber kostenfreies oder vergünstigtes Laden an, ist dies lohnsteuerfrei und muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden 288
Steuerermäßigung bei der privaten Nutzung von Dienstwagen Bei Elektro-Dienstwagen mit einem Brutto-Listenpreis von bis zu 70.000 Euro gilt ein reduzierter Steuersatz von 0,25 Prozent 1.440
THG-Quote Halter von BEV können ihre „eingesparten“ CO2-Emissionen in Form von THG-Zertifikaten über einen Zwischenhändler an Unternehmen verkaufen 110**
    Bis zu 1.978 Euro
pro Jahr

*Bei dieser Darstellung handelt es sich um eine Beispielrechnung. Die individuellen Kostenvorteile können je nach Fahrzeug, Verbrauch und Lohnsteuerklasse stark variieren und dementsprechend höher oder niedriger ausfallen.

** Quelle: ADAC

Darüber hinaus bieten einige Städte, Länder und Kommunen spezifische Fördermaßnahmen für die Anschaffung von E-Fahrzeugen für Privatpersonen (z.B. München), oder zum Aufbau von Ladestationen (z.B. Nordrhein-Westfalen). Eine Übersicht über Städte und Gemeinden, die Wallboxen für Privatpersonen fördern, bietet der ADAC.

Werkstattkosten

Der ADAC berechnet und veröffentlicht online die monatlichen Werkstattkosten fast aller neu zugelassenen Fahrzeugmodelle. Hierbei werden unvermeidbare Kosten, wie zum Beispiel Ölwechsel und Inspektionen typischer Verschleißreparaturen und Reifenersatz eingerechnet.

Da Elektroautos keine Ölwechsel benötigen und deutlich weniger Verschleißteile besitzen als Verbrenner – Zündkerzen, Auspuffanlage, Ölfilter – liegen die Reparaturkosten für Elektroautos tendenziell unter denen von Verbrennern. Grundsätzlich ist bei Fahrzeugen der Kompaktklasse mit durchschnittlichen Kosten um die 700 Euro pro Jahr (Referenzmodell VW ID.3 Pure) zu rechnen.  

Energiekosten

Die Energiekosten entsprechen den Kosten für den Verbrauch von fossilen Kraftstoffen (Benzin, Diesel, Gas) oder für den Verbrauch von Strom oder Wasserstoff bei batterieelektrischen Fahrzeugen oder Brennstoffzellenfahrzeugen.

Die Energiekosten bilden nach den Anschaffungskosten normalerweise den zweitgrößten Posten an den Gesamtkosten über die Nutzungszeit eines Fahrzeugs. Aufgrund der Preise und der hohen Besteuerung fossiler Kraftstoffe liegen die Energiekosten für den Betrieb von Verbrennern heute regelmäßig über den Energiekosten für die Nutzung eines vergleichbaren Elektroautos. Elektroautos profitieren von der vergleichsweise günstigen und effizienten Nutzung von Strom und weisen deutlich niedrigere Energiekosten über die gesamte Nutzungsphase auf (siehe Beispiel unten). Allerdings hängen die Energiekosten sehr stark von der Nutzungsintensität des Fahrzeugs und der absoluten Höhe und der künftigen Entwicklung der Kraftstoff- bzw. Strompreise ab. Mit Abstand am günstigsten ist die Nutzung von eigenerzeugtem Strom, zum Beispiel mittels einer eigenen Solar-Anlage.

Kosten der CO2-Bepreisung

Die CO₂-Bepreisung ist ein Instrument, welches zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Deutschland und der EU beiträgt. Zentral für den Verkehr ist aktuell vor allem das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), welches die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger wie Benzin oder Diesel, aber auch Erdgas bepreist. Der CO2-Preis liegt derzeit in Deutschland bei 45 Euro pro Tonne und steigt in den Jahren 2025 und 2026 weiter an. Im Jahr 2026 beginnt ein nationaler Emissionshandel mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Ab dem Jahr 2027 soll ein europäisches Handelssystem (ETS II) starten, in dem der CO2-Preis ohne Korridor europaweit marktbasiert entstehen soll und auch stärker ansteigen kann. Die Kraftstoffanbieter geben die CO2-Kosten üblicherweise an ihre Kunden weiter.

Ziel der CO₂-Bepreisung ist es unter anderem, langfristig Anreize für den Wechsel auf alternative, klimafreundliche Antriebe und Verkehrsmittel zu schaffen, die entweder vollständig von der CO₂-Steuer ausgenommen sind, weil sie nicht auf fossilen Energieträgern beruhen, oder steuerlich begünstigt werden.

Mehr zum Thema CO2-Bepreisung

Kostenbeispiel E-Auto und Benziner

Die Grafik zeigt, wie sich die Gesamtkosten eines VW-Golf im Vergleich zu einem batterieelektrischen Fahrzeug der Kompaktklasse (in diesem Fall dem VW ID.3) über die Jahre entwickeln. Im Verlauf einer durchschnittlichen Haltedauer von 12 Jahren und einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern nähern sich die Kosten des batterieelektrischen Fahrzeugs denen des Benziners an und übersteigen diese sogar. Ab dem 6. Jahr erreicht das E-Auto die Preisparität mit dem vergleichbaren Verbrennerfahrzeug und verursacht zum Ende der Haltedauer geringere Kosten. Für eine detailliertere Kalkulation der Kosten im Vergleich empfehlen wir unseren Pkw-Kostenrechner.

Mit unserem Pkw-Kostenrechner können Sie sich selbst über verbrauchsabhängige Kosten (inklusiv CO₂-Kosten) spezifischer Pkw-Modelle informieren.  

Zum Pkw-Kostenrechner

Durchschnittliche Kraftstoffkosten

Sie interessieren sich für die durchschnittlichen Kosten unterschiedlicher Kraftstoffe und Energieträger, um selber Kostenabschätzungen vorzunehmen? Kein Problem! Jedes Quartal veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen aktuellen Energiekostenvergleich des vergangenen Quartals – aktuell also von April bis Juni 2024. Auf einen Blick können Sie die durchschnittlichen Kraftstoffkosten je Fahrzeugsegment pro 100 Kilometer einsehen. 

Die für den aktuellen Energiekostenvergleich zugrunde gelegten durchschnittlichen Kraftstoff- bzw. Energieträgerpreise des 2. Quartals 2024 betragen für:  

  • Super E5 1,873 EUR/Liter, Super E10 1,815 EUR/Liter und Diesel B7 1,684 EUR/Liter, 

  • Strom 0,3086 EUR/kWh 

  • Erdgas H (CNG) 1,436 EUR/kg 

  • Autogas (LPG) 1,0326 EUR/Liter 

  • Wasserstoff (H2) 15,54 EUR/kg 

Die jeweiligen Verbrauchsdaten basieren auf der Auswertung der jeweils drei meistverkauften Fahrzeugmodelle in den beiden aggregierten Segmenten Kleinwagen/Kompaktklasse sowie Mittel-/Oberklasse und der jeweiligen benötigten Antriebsenergie nach WLTP (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure).

Zur Übersicht des BMWK
Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.