Inhalt

Zusammenfassung

  • Der CO2-Preis ist ein Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Dabei werden fossile Energien mit einem festen Preis pro ausgestoßener Tonne CO2 belastet.
  • Der CO2-Preis wird über das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) und über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland geregelt.  
  • Alle Einnahmen der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der hauptsächlich zur Förderung von Energiewende- und Klimaschutzmaßnahmen sowie zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher verwendet wird.
  • Der CO2-Preis bedeutet für Fahrzeuge, die mit fossilen Kraftstoffen betrieben werden und entsprechend CO2-Emissionen verursachen, höhere Kosten beim Tanken. Der CO2-Preis stellt somit einen Anreiz dar, durch den Umstieg auf verbrauchsärmere Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, die keine fossilen Kraftstoffe verbrennen (zum Beispiel Elektrofahrzeuge), einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und zudem langfristig Geld zu sparen.
  • Das Prinzip eines CO2-Preises ist also im Kern ganz einfach: Wer verschmutzt, kann das tun, muss aber für die dabei verursachten Emissionen zahlen.

Der CO2-Preis

Der CO₂-Preis ist ein Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Unternehmen müssen für jede Tonne CO2, die sie ausstoßen, ein Zertifikat zu einem bestimmten Preis erwerben, wodurch umweltschädliches Verhalten teurer wird. Dies betrifft vor allem Kraftwerksbetreiber und Industriebetriebe sowie Anbieter von fossilen Brennstoffen wie Gas, Kohle und Mineralöl. Mit der Bepreisung sollen Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher, an die die erhöhten Kosten weitergegeben werden, zu einem klimafreundlicheren Verhalten motiviert werden.

Preisentwicklung

Auf EU-Ebene wird eine CO2-Bepreisung schon seit 2005 über das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) für Energiekraftwerke und die Industrie geregelt, seit 2012 auch für den Luft- und seit 2024 für den Seeverkehr. Zentral für den Straßenverkehr in Deutschland, also unter anderem Pkw, ist das seit 2021 geltende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), welches die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger im Verkehr (Benzin, Diesel und Erdgas) sowie im Wärme- bzw. Gebäudebereich (Erdgas und Heizöl) mit einem Preis belegt. Dieser nationale CO2-Preis startete 2021 mit 25 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 und wird schrittweise erhöht. Im Jahr 2024 lag er bei 45 Euro und ab 2025 wird er auf 55 Euro pro Tonne CO2 steigen. Ab 2027 soll das europäische Handelssystem (ETS II) starten, wodurch der Preis marktbasiert entstehen soll und im Zeitverlauf auch stärker ansteigen kann. Dies wird die Kosten insbesondere in den Bereichen Verkehr und Wärme erhöhen, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher mit steigenden Heiz- und Kraftstoffkosten rechnen müssen, sofern sie dabei fossile Energieträger nutzen.

Verwendung der Einnahmen

Alle Einnahmen des CO₂-Preises des BEHG fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und werden zur Förderung von Energiewende- und Klimaschutzmaßnahmen sowie zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher verwendet.

Als sozialen Ausgleich plant die Bundesregierung die Einführung eines Klimageldes, durch welches allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig vom Energieverbrauch oder Einkommen ein fester Betrag aus den Einnahmen des CO2-Preises auszahlt werden soll. Das soll die soziale Gerechtigkeit stärken, da einkommensschwächere Haushalte überproportional stark von der CO2-Bepreisung betroffen sind und vom Klimageld besonders profitieren würden.

Weitere Klimaschutz-Maßnahmen, die durch den KTF gefördert werden, sind das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese sollen jeweils die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen sowie den Ausbau und Einsatz erneuerbarer Energieanlagen unterstützen.

Auswirkungen auf den Autobesitz

  • Je nach Fahrzeug höhere Energiekosten: Durch die CO2-Bepreisung steigen die Preise für Benzin und Diesel, da Mineralölunternehmen die Kosten für die notwendigen Emissionszertifikate auf die Endverbraucherinnen und -verbraucher umlegen. Das bedeutet, dass das Tanken von Jahr zu Jahr teurer wird. Benzinkosten erhöhen sich 2024 zum Beispiel um rund 4 Cent, Dieselkosten um rund 5 Cent pro Liter (inkl. Mehrwertsteuer).
  • Anreize für den Umstieg auf effizientere und klimaschonende Pkw: Die steigenden Kraftstoffkosten sollen Autofahrerinnen und –fahrer dazu motivieren, Fahrzeuge mit höherer Energieeffizienz und geringen CO2-Emissionen zu kaufen beziehungsweise zu nutzen. Das könnte bedeuten, dass mehr Menschen auf Autos mit geringerem Kraftstoffverbrauch, Hybrid- oder Elektrofahrzeuge sowie andere Verkehrsmittel umsteigen.
  • Langfristige Kosteneinsparungen: Obwohl die Anschaffung eines emissionsarmen Fahrzeugs zunächst kostenintensiv erscheinen kann, können langfristig Einsparungen bei den Kraftstoffkosten erzielt werden. Elektrofahrzeuge beispielsweise haben oft niedrigere Betriebskosten, da Strom günstiger ist und die Fahrzeuge weniger wartungsintensiv sind als Verbrenner. Näheres zu den Kosten alternativer Antriebe hier.

Der CO₂-Preis schafft nebenbei auch finanzielle Anreize, vom Pkw auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel umzusteigen, wie zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder oder Carsharing-Dienste. Dies unterstützt den Übergang zu nachhaltigeren Fortbewegungsarten und hilft, die hohen Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren.

Übrigens: Auf dem seit Frühjahr 2024 geltenden neuen Pkw-Label werden verschiedene CO2-Preisszenarien über die nächsten 10 Jahre abgebildet, um die voraussichtlichen Energiekosten für ein Fahrzeug zu berechnen und Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kaufentscheidung zu unterstützen. Mit dem Pkw-Kostenrechner können verbrauchsabhängige Kosten vor einem Autokauf abgeschätzt werden.

Zum Pkw-Kostenrechner
Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

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