Bei privatem Carsharing wird das eigene private Auto mit anderen geteilt. Besitzerinnen und Besitzer behalten ihren eigenen Pkw, überlassen ihn aber nach bestimmten Regeln auch anderen Fahrerinnen und Fahrern. Diese Form des Teilens wird beispielsweise unter Nachbarn immer häufiger praktiziert. Im Trend liegt auch die Vermietung über eine Internetplattform.

Wie es abläuft: Die Carsharing-Plattformbetreiber erhalten dabei für die Vermittlung der Auto-Leihe eine Provision und sind meist günstiger als klassische Mietwagenfirmen. Der Ablauf: Sobald die Anfrage eines Mieters per Smartphone-App akzeptiert wird, trifft man sich zur Fahrzeugübergabe. Tank-, Kilometerstand und eventuelle Schäden am Fahrzeug werden dokumentiert, ein Leihvertrag wird abgeschlossen. Alternativ wird der Schlüssel an einem sicheren Ort hinterlegt. Einzelne Anbieter setzen auf nachrüstbare Boxen, sodass sich das Auto mit dem Smartphone öffnen lässt. Abhängig von der jeweiligen Plattform zahlen die Nutzerinnen und Nutzer bargeldlos entweder einen Tagessatz oder nach gefahrenen Kilometern. Das ADAC bietet hierzu nützliche Informationen rund um Versicherung und Steuern für Interessierte.

Großer Vorteil der privaten Autovermietung ist es, die monatlich anfallenden Pkw-Kosten aufzuteilen. Und diese sind alles in allem erstaunlich hoch: Laut ADAC kostet selbst der günstigste Kleinwagen in Unterhalt und Betrieb inklusive Kraftstoff rund 370 Euro im Monat. Die großen Vermittler von Privat-Pkw kooperieren meist mit Kfz-Versicherungen. Dort sind Sie als Mieter vollkasko- und haftpflichtversichert. Wenn Sie Ihr Auto über einen Vermittler vermieten, wird Ihre Autoversicherung für den Zeitraum der Vermietung durch die Vollkaskoversicherung des Anbieters ersetzt. In jedem Fall sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Kfz-Versicherung informieren, zu welchen Bedingungen eine Vermietung möglich ist.

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

Ihr Verkehrslotse