Pkw-Label im Detail
Mehr Transparenz bei Kosten und CO₂
Das Pkw-Label enthält Angaben über den spezifischen Energieverbrauch, die damit verbundenen CO₂-Emissionen und die CO₂-Klasse eines neuen Pkw sowie weitere Eckdaten wie etwa die jährlichen Kosten des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs, die möglichen CO₂-Kosten und die aktuelle Kfz-Steuer.
Das Instrument ermöglicht Kaufinteressierten anhand weniger zentraler Kennziffern den Vergleich alternativer Fahrzeugmodelle im Hinblick auf deren Klimafreundlichkeit und Vorteilhaftigkeit im Betrieb. Das Pkw-Label gibt es seit dem Jahr 2004. Im Jahr 2011 wurde die Farbskala eingeführt, die an die bei Haushaltsgeräten geläufige Form der Energieeffizienzkennzeichnung angelehnt ist.
Inhalt
Die CO₂-Klasse
Mit dem neuen Pkw-Label wurde im Jahr 2024 auch eine Farbskala mit einer absoluten Klasseneinteilung eingeführt. Diese gibt an, wie viel CO₂-Emissionen ein neuer Pkw je gefahrenen Kilometer ausstößt. Die Angabe ist für die Beurteilung der Klimafreundlichkeit des Pkw wichtig, denn CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Diese neue CO₂-Klasseneinteilung ersetzt die in der Vergangenheit genutzte relative Skala (CO₂-Effizienzklassen), die das Gewicht des jeweiligen Fahrzeugs berücksichtigte.
Es gibt sieben CO₂-Klassen, die im Pkw-Label anhand einer Farbskala von „A“ (grün, Fahrzeuge ohne CO₂-Emissionen) bis „G“ (rot, Fahrzeuge mit den höchsten CO₂-Emissionen) dargestellt sind. Ein schwarzer Pfeil zeigt an, welcher CO₂-Klasse der neue Pkw zugeordnet wird. Verbraucherinnen und Verbraucher können somit auf einen Blick erkennen, wie hoch der Kohlendioxidausstoß ihres Fahrzeugs im Vergleich zu anderen Modellen ist.
Im Pkw-Label werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie bei der Herstellung des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß dem zugrundeliegenden WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) nicht berücksichtigt.
Zuordnung des Neufahrzeugs zur CO₂-Klasse
Über die Zuordnung eines Fahrzeugs zu einer CO₂-Klasse entscheidet die Höhe der kombinierten CO₂-Emissionen (kombinierter Wert), die ein neuer Pkw je gefahrenen Kilometer ausstößt. Anhand dieses Wertes wird das Fahrzeug der zutreffenden CO₂-Klasse („A“ bis „G“) der nachstehenden Tabelle zugewiesen.
CO₂-Klasse | Wert der kombinierten CO₂-Emissionen [in Gramm CO₂ je Kilometer] |
A | 0 |
B | 1 bis 95 |
C | 96 bis 115 |
D | 116 bis 135 |
E | 136 bis 155 |
F | 156 bis 175 |
G | 176 und mehr |
Die dafür maßgeblichen Verbrauchs- und Emissionswerte der Fahrzeuge werden im WLTP-Messverfahren ermittelt. Die zertifizierten Herstellerangaben zu den CO₂-Emissionen sind der Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC), also der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, zu entnehmen.
Informationen zu Kosten
Neben Angaben zu den CO₂-Emissionen und der CO₂-Klasse enthält das Pkw-Label Informationen über den spezifischen Energieverbrauch, die Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung, die möglichen CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre bei unterschiedlichen angenommenen durchschnittlichen CO₂-Preisen und über die aktuelle, jährlich zu entrichtende Kfz-Steuer. So können Verbraucherinnen und Verbraucher zügig ablesen und ermitteln, auf welche Beträge sich diese Kosten im Laufe der geplanten Haltedauer des Fahrzeugs und der individuellen Jahresfahrleistung belaufen werden. Den verbrauchsabhängigen Kostenangaben im Pkw-Label liegen dabei bestimmte Annahmen zugrunde; die tatsächlichen Kosten können in der Realität höher oder niedriger ausfallen als die auf Grundlage der WLTP-Verbrauchs- und Emissionswerte berechneten Kosten. Mithilfe des auf dieser Internetseite angebotenen Pkw-Kostenrechners können Sie die verbrauchsabhängigen Kosten Ihres Wunschfahrzeugs anhand Ihrer eigenen Fahrleistung und weiterer Parameter individuell berechnen und mit Alternativmodellen vergleichen.
Energieverbrauch:
Die Angaben zum Energieverbrauch im Pkw-Label stammen aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs und wurden nach dem WLTP-Messverfahren ermittelt.
Unter Energieverbrauch wird je nach Antriebsart der Verbrauch pro 100 gefahrenen Kilometer von flüssigem Kraftstoff (Benzin, Diesel, LPG), komprimiertem Erdgas (CNG), Wasserstoff oder Strom verstanden.
Energiekosten:
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Die Energiekosten hängen vom spezifischen Energieverbrauch des Fahrzeugs je gefahrenem Kilometer und den Preisen der jeweiligen Energieträger ab.
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Im Pkw-Label werden die Energiekosten für eine angenommene durchschnittliche Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern bei einem durchschnittlichen Kraftstoff- bzw. Strompreis ausgewiesen.
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Der dafür herangezogene durchschnittliche Energieträgerpreis, der im Pkw-Label anzugeben ist, stammt aus der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jährlich veröffentlichten Kraftstoffpreisliste. Das gilt auch für den gemittelten Arbeitspreis einer Kilowattstunde Strom.
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Die Durchschnittspreise in der Kraftstoffpreisliste werden dabei jeweils auf der Basis des Vorjahres ermittelt. Die im Pkw-Label angegebenen Energiekosten berücksichtigen nicht mögliche Änderungen der Energieträgerpreise in der Zukunft; die künftigen Energiekosten des Fahrzeugs können daher höher oder niedriger ausfallen als im Pkw-Label ausgewiesen.
Mögliche CO₂-Kosten:
Die möglichen CO₂-Kosten werden im Pkw-Label über einen Zeitraum von 10 Jahren bei einer angenommenen durchschnittlichen Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern ausgewiesen.
Die CO₂-Kosten werden unmittelbar beim Tanken mit den Kraftstoffkosten entrichtet. Die Information zu den möglichen künftigen CO₂-Kosten ist wichtig, um zu verdeutlichen, welche Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die CO₂-Bepreisung fossiler Energieträger entstehen können. Nach Studien und Szenarien wird ein deutlicher Anstieg der CO₂-Preise erwartet, um die Klimaziele zu erreichen.
Da die künftige CO₂-Preisentwicklung unsicher ist, werden der Berechnung der möglichen CO₂-Kosten im Pkw-Label drei angenommene CO₂-Preise im Durchschnitt der nächsten 10 Jahre zugrunde gelegt („niedrig“, „mittel“ und „hoch“); diese CO₂-Preise sind im Pkw-Label ausgewiesen. Die tatsächlichen CO₂-Preise im Durchschnitt der nächsten 10 Jahre können sowohl höher als auch niedriger ausfallen als die für die Berechnung angenommenen CO₂-Preise.
Die Berechnung der im Pkw-Label anzugebenden möglichen CO₂-Kosten erfolgt auf der Grundlage der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf seiner Homepage jährlich veröffentlichten angenommenen durchschnittlichen CO₂-Preise. Die maßgeblichen CO₂-Preise werden jedes Jahr zum 30. Juni aktualisiert (erstmals zum 30. Juni 2024) und sind spätestens ab dem 1. Oktober des jeweiligen Jahres der Berechnung der möglichen CO₂-Kosten zugrunde zu legen.
Kfz-Steuer:
Die Kfz-Steuer variiert je nach Antriebsart, CO₂-Ausstoß, Emissionsklasse, Hubraumgröße und Datum der Erstzulassung. Fahrzeuge mit einem hohen Verbrauch und CO₂-Ausstoß zahlen höhere Kfz-Steuern, während emissionsärmere Fahrzeuge geringer besteuert werden.
Elektrofahrzeuge sind nach aktuellem Stand bei erstmaliger Zulassung bis Ende 2025 für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Allerdings endet die Steuerbefreiung spätestens am 31. Dezember 2030. Hersteller und Händler müssen im Pkw-Label den genauen Euro-Betrag angeben, den die Zollverwaltung bei der erstmaligen Neuzulassung des Fahrzeugs fordern wird.
Bitte beachten Sie: Für die Höhe der Kfz-Steuer ist rechtlich die Steuerfestsetzung maßgebend. Diese erfolgt durch das für den Zulassungsbezirk zuständige Hauptzollamt.
Angaben zu Energieverbrauch, CO₂-Emissionen und Kosten
Das neue Pkw-Label informiert, wie klimafreundlich und kostengünstig im Betrieb ein Neuwagen ist. Die Farbskala mit sieben CO2-Klassen ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern den einfachen Vergleich alternativer Fahrzeugmodelle und unterstützt die Kaufentscheidung zugunsten emissionsärmerer Fahrzeuge.
Auf dem Pkw-Label finden sich außerdem weitere Eckdaten zum Neuwagen: Marke, Antriebsart und Kraftstoff. Das Label informiert darüber, ob Fahrzeuge alternative Energieträger wie Strom oder Wasserstoff nutzen und weist den Verbrauch entsprechend in Kilowattstunden (kWh) bzw. Kilogramm (kg) pro 100 Kilometer (kWh/100 km bzw. kg/100 km) aus.
Fortan werden weitere wichtige Angaben zum Energieverbrauch aufgeführt. Neben kombinierten Verbrauchswerten sind Angaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi („Innenstadt“, „Stadtrand“, „Landstraße“, „Autobahn“) vorgesehen. Damit erhalten Verbraucherinnen und Verbrauchern spezifischere Informationen entsprechend ihrer individuellen Nutzung. Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Plug-in-Hybride sind zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite anzugeben.
Bei einem Plug-in-Hybrid handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem kombinierten Antrieb, also mit einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor. Aus diesem Grund sieht die neue Pkw-EnVKV für Plug-in-Hybride erstmals eine doppelte Kennzeichnung auf dem Pkw-Label vor (zwei Pfeile in der Farbskala). Der erste Pfeil gibt wie bisher die Klasseneinstufung nach dem gewichtet kombinierten Wert an, dem offiziellen Durchschnittswert der CO₂-Emissionen im Mischbetrieb von Elektromotor und Verbrennungsmotor. Der neue zweite Pfeil gibt die CO₂-Klasse beim reinen Verbrenner-Betrieb mit entladener Batterie an. Diese zusätzliche Information ist wichtig, um die Energieeffizienz des Pkw auch bei entladener Batterie einschätzen zu können.
Umstellung vom NEFZ- auf das WLTP-Messverfahren
Seit dem 1. September 2017 ist die Angabe von Emissions- und Verbrauchswerten, die im WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) gemessen wurden, verpflichtende Grundlage für die Erteilung einer Typengenehmigung neuer Pkw. Damit löste das WLTP-Messverfahren das bis dahin geltende NEFZ-Messverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ab. Seit 1. September 2018 müssen für alle in den EU-Mitgliedstaaten neu zugelassenen Pkw nach dem WLTP-Verfahren gemessene Verbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung angegeben werden.
Diese Umstellung machte eine erneute (zweite) Novellierung der Pkw-EnVKV erforderlich. Mit dem Inkrafttreten der neuen Pkw-EnVKV am 23. Februar 2024 hat die Bundesregierung die notwendigen Anpassungen vorgenommen, um auch im Pkw-Label die einschlägigen Informationen über den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen auf Basis des WLTP-Messverfahrens auszuweisen.
Rechtlicher Hinweis
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.