Stationsbasiertes Carsharing ist gut geeignet für lange Strecken, wie Tagesausflüge oder Kurztrips. Somit kann es für manche Menschen dazubeitragen, kein eigenes Auto mehr besitzen zu müssen. Stationsbasiertes Carsharing bietet eine hohe Verlässlichkeit und kann ein sinnvoller Baustein für einen nachhaltigen Stadtverkehr sein. In Kombination mit einem leistungsfähigen ÖPNV schafft es eine Voraussetzung, auf das eigene Auto zu verzichten.

Deutschlandweit gibt es rund 908.000 Nutzende für das stationsbasierte Carsharing oder kombinierte CarSharing-Systeme. Ihnen stehen derzeit 15.360 Fahrzeuge zur Verfügung (Stand 1.01.2023, Bundesverband Carsharing). Das stationsbasierte Carsharing hat sich bereits in den 1990er Jahren deutschlandweit etabliert. Wie beim klassischen Automieten lautet die Grundidee: Sie holen den Wagen an einer Station Ihres Anbieters ab und bringen ihn nach der Fahrt wieder dorthin zurück. Die Stationen liegen meist dezentral in Wohngebieten.

Einfache Handhabung: Kundinnen und Kunden schließen einen Rahmenvertrag ab und können dann alle Fahrzeuge rund um die Uhr selbstständig buchen. Reservierungen sind im Voraus auch über einen längeren Zeitraum möglich. Bezahlt wird neben Anmelde- und Jahresgebühr jeweils nur die tatsächliche Fahrzeugnutzung. Die Konditionen sind mit etwa 6 bis 10 Euro pro Stunde relativ günstig, zumal der Kraftstoff inklusive ist. Auch Versicherung, TÜV, Wartung und Reifenwechsel übernimmt der Carsharing-Anbieter.

Es gibt auch stationsbasiertes Sharing für Fahrräder in einigen Großstädten: Meist gibt es dann mehrere Stationen in einer Stadt, sodass mit den Leihrädern auch One-Way-Fahrten möglich sind.

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

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