Erlebnisse der E-Mobilität: Roman auf Entdeckungstour Teil 2
Roman: Wechsel vom Verbrenner zum E-Auto Teil 2
Umfangreiche Recherchen auf einschlägigen Gebrauchtwagen-Portalen führten zu der klaren Erkenntnis: nochmal wird das nix für 5.000 Euro. Also habe ich mir teurere Autos klassisch schöngerechnet. Ich behielt mir ebenso die Möglichkeiten von Leasing oder Finanzierung vor, so lange die monatliche Belastung nicht die vom alten Jeep übersteigen würde. Dieser hat pro Monat rund 200 Euro wortwörtlich für Benzin verbrannt. Hinzu kamen anteilig weitere 100 Euro für Steuer, Versicherung, Wartung und Flickschusterei. Nach längerer Recherche bin ich auf ein Gebrauchtwagenangebot gestoßen, was 2017 noch recht exotisch war: ein Elektroauto aus Vorbesitz. Konkret stand bei einem Händler in Berlin ein BMW i3, 3 Jahre alt, 12.000 km gelaufen, zum halben Neupreis und damit immerhin noch 25.000 Euro teuer. Klar außerhalb meines Budgets – denkste. BMW hat das Auto günstig finanziert, zu 250 Euro Rate pro Monat. Von der Kfz-Steuer ist es befreit, die Vollkasko kostet weniger als die Teilkasko für den Jeep, und mit 5 (!) Jahren Gebrauchtwagengarantie, auch für den Akku, sind weder Reparaturkosten noch neue TÜV-Dramen zu befürchten. Für rund 25 Euro Stromkosten pro Monat fahre ich jetzt die gleichen Strecken wie mit meinem Jeep und das zu den gleichen monatlichen Kosten. Jedoch sitze ich nun in einem fast 20 Jahre jüngeren Auto mit Elektromotor, Kohlefaser-Karosserie und App-Fernsteuerung. Ein größerer Kontrast ist wohl kaum möglich, auch beim Blick auf die CO2-Emissionen. Den Jeep hat der BMW-Händler übrigens sogar noch in Zahlung genommen und vermutlich direkt verschrottet. Für mich der Deal des Jahres.
Rechtlicher Hinweis
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.