Was ändert sich?
Die Kfz-Steuer wird seit dem 1. Juli 2009 für neue Pkw nach dem Hubraum und dem offiziellen CO2-Prüfwert bemessen. Dieser wird seit dem 1. September 2018 für alle Neufahrzeuge (mit Ausnahme auslaufender Serien) nach dem WLTP-Prüfverfahren ermitteltet. Das strengere Verfahren soll realitätsnähere CO2-Emissionen ermitteln als es bisher der Fall war. Der ermittelte Kraftstoffverbrauch wird deshalb tendenziell höher ausfallen als im alten NEFZ-Prüfverfahren. Es kann also sein, dass die Fahrzeugsteuer für ein bestimmtes, nach dem 1. September 2018 zugelassenes Modell höher ausfällt als für das baugleiche Modell, das vor dem Stichtag zugelassen wurde.
Wie hoch ist meine Kfz-Steuer?
Betroffen sind nur Fahrzeuge, die erstmals neu zugelassen werden. Für Bestandsfahrzeuge ändert sich nichts. Für die korrekte Berechnung der Kfz-Steuer kann beispielsweise auf den Kfz-Steuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zurückgegriffen werden. Die Berechnung der Kfz-Steuer wird im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Aufgrund der Umstellung auf das neue Prüfverfahren steigt laut ADAC die Kfz-Steuer für einzelne Modelle um mehr als 70 Prozent, bleibt gleich oder sinkt sogar. Tarifänderungen für die Kfz-Steuer am Steuersatz für Kohlendioxid (2 € für je 1 gCO2/km), für steuerbefreite Modelle (95 gCO2/km), oder durch Umrechnungsfaktoren sind derzeit nicht vorgesehen.
Was passiert mit dem Geld?
Die Kfz-Steuer fließt dem Bund als nicht zweckgebundene Einnahme zu, wobei die bisherigen Einnahmen durch die Kfz-Steuer ca. neun Milliarden Euro pro Jahr betragen. Laut Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer vom CAR-Center an der Uni Duisburg-Essen wird der Bund, durch die Anpassung der Kfz-Steuer auf das neue Prüfverfahren, ca. 170 Millionen Euro im Jahr mehr Kfz-Steuern einnehmen.
Weitere Informationen zur Umstellung auf WLTP