Mitte Juni 2021 einigten sich die EU-Kommission, der Rat und das Parlament auf die Novelle der Eurovignetten-Richtlinie. Der Novelle muss allerdings noch das gesamte EU-Parlament und der Europäische Rat zustimmen. Insofern ein EU-Mitgliedsstaat sich für die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren entscheidet, müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden, um den Wettbewerb innerhalb der EU nicht zu verzerren. Diese Vorschriften werden in der Eurovignetten-Richtlinie festgelegt. Die Mitgliedsstaaten können jedoch auf nationaler Ebene entscheiden, ob sie die Straßenbenutzungsgebühren erheben wollen. Wenn sie dieses Vignettensystem der Eurovignette anwenden, wird ihnen eine Übergangszeit von zwei Jahren eingeräumt.
Welche grundsätzlichen Änderungen fallen an?
Die neuen Regelungen beinhalten, dass sich die Lkw-Maut an dem CO2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs orientieren wird. Vorerst gilt diese Regelung für schwere Lkw, es gibt jedoch Spielraum sie auf weitere Lkw auszudehnen. Nach einer vierjährigen Übergangszeit fallen für schwere Lkw auch externe Kosten für die Luftverschmutzung an. Derzeit zahlen mautpflichtige Lkw bereits für Lärm und Luftverschmutzung in Deutschland. Externe Kosten sind Kosten, die durch die Teilnahme am Verkehr entstehen, aber nicht von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Die Abkehr von einem zeitbasierten hin zu kilometerbasierten System soll in den kommenden acht Jahren, bis 2029, vollzogen werden. Die neue Maut gilt dann für Lkw, die die Kernstrecken des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) nutzen. Der Beschluss soll ein tragendes und vor allem motivierendes Element für Europas Lkw-Hersteller sein, bis 2040 nur noch neue Fahrzeuge zu verkaufen, die frei von fossilen Brennstoffen sind. Auch hier ist das große Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 avisiert. Dem steht die Entwicklung der richtigen Infrastruktur zum elektrischen Laden und zum Betanken mit Wasserstoff diametral gegenüber.
Diese Kraftstoffe und Antriebe sind von der Maut befreit
Bislang sind in Deutschland elektrisch betriebene Fahrzeuge unbefristet von der Lkw-Maut befreit. Dazu zählen reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Erdgas betriebene Fahrzeuge zahlen bis 31. Dezember 2023 keine Lkw-Maut. Dazu gehören Lastkraftwagen, die mit CNG (Compressed Natural Gas), LNG (Liquefied Natural Gas) oder NG (Natural Gas) angetrieben werden. LPG (Liquefied Petroleum Gas) fällt nicht unter diese Ausnahme. Ab 01. Januar 2024 gilt für mit Erdgas betriebene Fahrzeuge ein reduzierter Mautsatz, der etwa 1,1 Cent pro km günstiger als für ein vergleichbares Dieselfahrzeug der Euro 6-Norm ist, gelten. Nach der novellierten Eurovignetten-Richtlinie löst das kilometerbasiertes System das zeitbasierte ab. Bestimmte Lkw-Klassen können die beiden Mautsysteme kombinieren. Die neue Maut soll in Zukunft nicht nur für Lkw, sondern auch für Transporter, Busse und Pkw gelten. Wann das soweit sein wird und wie die Ausgestaltung dieser Maut ausfällt, wird die große Frage dieser Dekade sein.
Pkw-Maut in Deutschland
Die geplante deutsche Pkw-Maut war vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits 2019 gescheitert und endete mit hohen Kosten und viel Kritik für Verkehrsminister Andreas Scheuer, CSU. Das Bundesverkehrsministerium beziffert die bisherigen Kosten des Debakels auf über 79 Mio. Euro. Der EuGH stufte die geplante Pkw-Maut als diskriminierend gegenüber Fahrzeughalter:innen anderer EU-Staaten ein. Dieses Problem dürfte nun im Zuge der Novelle der Eurovignetten Richtlinie nicht auftreten.
Nach der novellierten Eurovignetten-Richtlinie löst das kilometerbasiertes das zeitbasierte System bei der Lkw-Maut nun ab. Bestimmte Lkw-Klassen können die beiden Mautsysteme kombinieren. Die neue Maut soll für Lkw, Transporter, Busse und Pkw gelten. Wie die Ausgestaltung dieser Maut ausfällt, wird die große Frage dieser Dekade sein.