Mobilitätsthemen

Neues E-Auto-Förderprogramm: Alles über die neue E-Auto-Förderung der Bundesregierung

Wer sein Elektroauto ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat oder zulässt und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, kann je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragen. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von batterieelektrischen Neuwagen sowie bestimmten Plug-in-Hybrid- und Range-Extender-Modellen. 

Für das Förderprogramm stellt die Bundesregierung bis zum Jahr 2029 drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung, womit schätzungsweise 800.000 Fahrzeuge gefördert werden können.

 

Hier finden Sie die Eckdaten zum Förderprogramm im Überblick

Förderfähige Fahrzeuge:

  • Alle batterieelektrischen Pkw (BEV)

  • PHEV und REEV, die maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben

  • Nur neue Fahrzeuge (erstmalige Zulassung ab dem 01.01.2026)

Antragstellung:

  • Voraussichtlich ab Mai 2026 auf einem eigenen Online-Portal möglich (Link folgt)

  • Rückwirkend möglich, bis zu 12 Monate nach Fahrzeugzulassung

  • Erforderliche Unterlagen: Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags; Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland; Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide (maximal 3 Jahre alt)

Weitere Voraussetzungen:

  • Mindesthaltedauer von 3 Jahren

  • Kauf oder Leasing

Deutsche Energie-Agentur GmbH Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.