Wer sein Elektroauto ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat oder zulässt und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, kann je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragen. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von batterieelektrischen Neuwagen sowie bestimmten Plug-in-Hybrid- und Range-Extender-Modellen.
Für das Förderprogramm stellt die Bundesregierung bis zum Jahr 2029 drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung, womit schätzungsweise 800.000 Fahrzeuge gefördert werden können.
Förderfähige Fahrzeuge:
Antragstellung:
Weitere Voraussetzungen:
Förderberechtigte Einkommensklassen und Höhe der Förderung auf einem Blick:
Quelle: Bundesumweltministerium, 2026
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Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.