Checkliste

In dieser Checkliste finden Sie alle nötigen Maßnahmen, um Ihren rechtlichen Pflichten im Zuge der novellierten Pkw-EnVKV nachzukommen: 

  • Erstellen Sie das Pkw-Label
  • Bringen Sie das Pkw-Label am Fahrzeug an
  • Bringen Sie einen Pkw-Aushang am Verkaufsort an
  • Halten Sie den DAT-Leitfaden bereit
  • Beachten Sie Vorgaben der Pkw-EnVKV für Werbung und Fernabsatz
  • Schulen Sie ihre Mitarbeitenden
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Pkw-Label (Muster)

Sie möchten sich ansehen, welche Angaben auf den fünf verschiedenen Pkw-Labeln ausgewiesen werden? Kein Problem, hier können Sie sich jedes der fünf neuen Pkw-Label als Muster herunterladen. 

Verbrennungsmotor (flüssige Kraftstoffe)

Verbrennungsmotor (gasförmige Kraftstoffe)

Plug-in-Hybrid

Elektromotor

Brennstoffzelle (Wasserstoff)

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Infografik zum Pkw-Label

Diese druckbare Infografik bietet Ihren Kundinnen und Kunden eine übersichtliche Aufschlüsselung der Vorteile und Neuheiten des Pkw-Labels.

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Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

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