Neue Auszeichnungspflicht für Neuwagen

Ab 1. Dezember gilt das Pkw-Label zum Energieverbrauch.

Berlin, 16. November 2011. Beim Neuwagenverkauf gilt ab dem 1. Dezember 2011: Alle Autos, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, müssen mit dem neuen Pkw-Label gekennzeichnet werden. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Hersteller, Händler und Leasingunternehmen hin. Das neue Label zeigt, ähnlich wie die Kennzeichnung für Haushaltsgeräte, mit einer farbigen CO2-Effizienzskala von A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient), wie klimafreundlich ein Auto ist. Angaben zu den Kraftstoffkosten und zur Höhe der jährlichen Kfz-Steuer ergänzen die Farbskala. Unter www.pkw-label.de stellt die dena Herstellern, Händlern und Endkunden alle wichtigen Informationen zur neuen Verbrauchskennzeichnung zur Verfügung.

„Das neue Label ist für Hersteller und Händler eine große Chance“, betont Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. „Denn sie können mit dem Label anschaulich die Effizienz ihrer Fahrzeuge belegen und damit neue Kundengruppen gewinnen. Zugleich ist die Kennzeichnung ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltige Mobilität.“

Bei der Berechnung der Energieeffizienz eines Fahrzeugs wird dessen CO2-Ausstoß ins Verhältnis zu seinem Gewicht gesetzt. Damit ermöglicht das Pkw-Label den Vergleich innerhalb einer Fahrzeugklasse: Ein Kleinwagen kann so mit einem anderen Kleinwagenmodell, ein Kombi mit einem Kombi verglichen werden. Dieser relative Ansatz ist auch bei Haushaltsgeräten üblich.

Farbige Pfeile in Grün, Gelb und Rot weisen auf die Effizienzklassen A+ bis G hin. Kraftstoffverbrauch und -kosten sowie die Höhe der jährlichen CO2-basierten Kfz-Steuer sind ebenfalls Bestandteil des Labels. Potenzielle Kunden können so die Unterhaltskosten des Wagens vor dem Kauf abschätzen. Das Label berücksichtigt zudem bereits heute absehbare Neuentwicklungen, indem Angaben zum Stromverbrauch zur Kennzeichnung von Elektroautos, Plug-in-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen enthalten sind.

Das bisherige Label verliert nach dem 30. November seine Gültigkeit. Ab dem 1. Dezember ist die Anwendung des neuen Labels verbindlich. Bis dahin müssen Hersteller, Händler und Leasingunternehmen ihre Systeme umgestellt haben. Pflicht des Herstellers ist es, seine Fahrzeuge mit dem neuen CO2-Effizienzlabel auszuliefern oder aber die entsprechenden Daten an den Händler oder das Leasingunternehmen zu liefern. Die Händler und Leasingunternehmen müssen dann sicherstellen, dass das Label am Fahrzeug oder in unmittelbarer Nähe angebracht ist. Vergleichbare Pflichten gelten auch beim Verkauf im Internet.

Detaillierte Informationen zum Label stellt die dena unter www.pkw-label.de bereit. Die Einführungsplattform ist eine Initiative der dena und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert.


Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Christian Müller, Chausseestraße 128a, 10115 Berlin

Tel: +49 (0)30 72 61 65-640, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail: presse@dena.de, Internet: www.dena.de

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

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