Im Verkehrssektor verfolgt die Bundesregierung das Ziel die Treibhausgase um bis zu 42 % bis zum Jahr 2030 zu senken. Die Elektromobilität nimmt für die Erreichung dieses Zieles eine wichtige Schlüsselrolle ein. Um die Gesamtheit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen, der 96 % der verkehrsbedingten Emissionen in Deutschland verursacht, werden im Masterplan Ladeinfrastruktur II nicht nur die Lademöglichkeiten für Pkw, sondern auch für schwere Nutzfahrzeuge, wie Lkw, inkludiert.
Elektromobilität als Schlüsseltechnologie
Die Bundesregierung sieht eine der wesentlichen Lösungswege für eine Antriebswende im Straßenverkehr in der Elektromobilität. Doch ein Hochlauf der Fahrzeuge kann nur parallel mit dem Ausbau der zugehörigen Ladeinfrastruktur erfolgen. Die Maßnahmen im Masterplan Ladeinfrastruktur II sollen diese Symbiose beschleunigen. Allerdings bleibt hervorzuheben, dass Elektromobilität alleine das Transortwesen auf der Straße nicht alleine klimaneutral machen kann. Dazu bedarf es einer Technologeioffenheit, die andere alternative Antriebe, wie z.B. Wasserstoff, miteinschließt und ebenfalls bedarfsgerecht adressiert.
Ein schneller und bedarfsgerechter Hochlauf soll möglich gemacht werden
Der bisherige Aufbau einer Ladeinfrastruktur beläuft sich auf rund 28.700 Ladestationen deutschlandweit. Das Ziel sind jedoch eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte bis 2030. Um einen effizienten Ausbau voran zu treiben, sollen der Betrieb und Aufbau schneller und einfacher, sowie das Geschäftsmodell der Ladeinfrastruktur attraktiver gemacht werden, um Investitionen aus der Privatwirtschaft zu akquirieren.
Eine übergreifende Zusammenarbeit der Akteure ist Voraussetzung
Für einen nutzerfreundlichen, flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau sollen die beteiligten Akteure enger zusammenarbeiten. Dazu gehören die Länder und Kommunen, aber auch Unternehmen und Verbände. Die Akteure sollen in die neu gegründete interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur mit eingebunden werden. In dieser Gruppe soll sichergestellt werden, dass die Maßnahmen des Masterplans in die Praxis umgesetzt werden. Weiter sollen das Zusammenwirken und aufeinander abstimmen von Elektromobilität und dem Stromnetz verbessert werden.
Die Maßnahmen für einen bedarfsgerechten Ausbau
Neben der neu implementierten Steuerungsgruppe wird allen Maßnahmen eine Bedarfsanalyse zugrunde liegen. Zudem soll ein Konzept für eine effiziente finanzielle Unterstützung für den Ausbau erstellt und geprüft werden, in wieweit eine Verpflichtung der Länder für eine Grundversorgung, umgesetzt werden kann. Einen übersichtlichen zusammengefassten Überblick über die geplanten Maßnahmen finden Sie auf der Website des BMVI.