Für den Umtausch sind in Deutschland unterschiedliche Zeitfristen gesetzt, die nach bestimmten Kriterien zeitlich gestaffelt die Erneuerung des Führerscheins vorschreiben. Für die Kategorie der letzten Staffelung muss der alte Führerschein bis Januar 2033 umgetauscht worden sein. Für die Einordnung in die Kategorien wird einmal in die Geburtsjahre der Fahrerinnen und Fahrer und einmal nach dem Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis differenziert. Nicht nur Pkw-Führerscheine, sondern auch die für Motorräder sind von dem Umtausch betroffen.
Es gibt viel mehr Autos als Pkw-Führerscheine in Deutschland
Die aktuellsten Zahlen aus 2022 belaufen sich auf rund 44,86 Millionen Kartenführerscheine. Davon sind ca. 24 Millionen Lkw-Führerscheine und rund 20 Millionen sind Fahrerlaubnisse für Pkws. Dem gegenüber stehen 48,5 Millionen zugelassene Pkw. Auf einen Pkw-Führerschein kommen damit knapp 2,43 Autos.
Sicherheit und Einheitlichkeit der Führerscheine in der EU
Der neue EU-Führerschein soll Sicherheit und Einheitlichkeit in der EU schaffen. Eine entsprechende Richtlinie soll dafür nun innerhalb der EU dafür sorgen. Dazu wurden verschiedene Regelungen eingeführt. Zum Beispiel die Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, Reglungen für den Schutz gegen Fälschungen oder auch ärztlichen Untersuchungen.
Weitere Informationen zu den Fristen zum Umtauschen Ihres Führerscheins finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.