Mobilitätsthemen Rechtsthemen

EU-Gesetzespaket: 100% weniger Emissionen bis 2035

„Fit for 55“: So heißt der Gesetzespaketvorschlag, den die Europäische Kommission am 14.07. angenommen hat. Ziel ist eine Reduktion von mindestens 55% der Emissionen gegenüber 1990. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auch der Verkehrssektor in den nächsten Jahren unabhängig von fossilen Kraftstoffen werden.

In den letzten 30 Jahren ist es nicht gelungen, die Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Das soll sich durch konkrete Maßnahmen des europäischen Green Deals nun ändern. Der Green Deal ist ein im Dezember 2019 von der Europäischen Kommission vorgestelltes Programm zur umweltgerechten Neuausrichtung der Wirtschaft, mit dem Europa bis 2050 klimaneutral werden soll. Nun lässt Europa „seinen Worten zur Klimapolitik Taten folgen“, so EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das Paket enthält eine Reihe von Maßnahmen, die das Tempo zur Einsparung von Treibhausgas-Emissionen vorantreiben sollen. Diese Vorschläge werden in den kommenden Monaten vom Parlament geprüft und angepasst. Werden sie dann angenommen, gehen sie in geltendes Recht über.

Faktisches Verkaufsverbot für Pkw mit Verbrennungsmotor ab 2035

In den Vorschlägen werden für den Straßenverkehr ehrgeizige Ziele festgelegt: die durchschnittlichen jährlichen Emissionen neuer Fahrzeuge müssen gegenüber dem Bezugsjahr 2021 ab 2030 um 55% und ab 2035 um 100% niedriger sein. Konkret bedeutet das, dass ab 2035 keine PKW und leichte Nutzfahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor mehr verkauft werden dürften – also ein faktisches Verbot von Verbrenner-Fahrzeugen. Alle neu verkauften Autos müssten dann batterieelektrisch, über eine Brennstoffzelle oder durch synthetische Kraftstoffe angetrieben werden. Das Gesetzespaket enthält darüber hinaus Vorgaben für den Ausbau der Betankungs- und Ladeinfrastruktur für Wasserstoff- bzw. E-Autos.  Danach müssten Mitgliedsstaaten entlang großer Verkehrsstraßen alle 60km eine Ladestation und alle 150km eine Wasserstofftankstelle installieren. 

Würde ein Verkaufsverbot die Technologieoffenheit einschränken?

Kritik an den geplanten Gesetzen kommt von Seiten der Industrie. Das „Fit for 55“-Paket sei „weder innovationsfreundlich noch technologieoffen“, heißt es auf der Seite des Verbands der Automobilindustrie (VDA)Die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher wird unnötig eingeschränkt. Die dadurch geforderte Beschleunigung der Transformation ist vor allem für viele Zulieferer kaum zu schaffen“, so VDA-Präsidentin Hildegart Müller. Dem gegenüber gibt die Initiative Agora Verkehrswende zu bedenken, dass es sich beim Green Deal um ein Programm zur Neuausrichtung der Wirtschaft handelt, das Industrieinteressen nicht per se entgegensteht: „Etwa 40 Prozent der Fahrzeugexporte aus Deutschland gehen in Länder, die heute schon das Ziel gesetzt haben, zwischen 2025 und 2040 den Verkauf neuer Verbrenner nicht mehr zuzulassen“, heißt es in dem entsprechenden Artikel.

Im Grunde bleibt es die Henne-Ei-Frage: Was muss sich zuerst ändern, das Angebot oder die Nachfrage? Die nun verabschiedeten Vorschläge könnten die Antwort vorwegnehmen.

Weitere Details zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission finden Sie hier.

 

 

 

Verwandte Artikel

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

Ihr Verkehrslotse